Arbeitsrecht

 

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
  • Prozessführung vor den Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und ordentlichen Gerichten
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Haftungsansprüchen
  • Führen von Aufhebungsgesprächen und Ausgestaltung von Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen
  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
    (Verstöße gegen Mindestlohn, gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt usw.)

 

Arbeitnehmer vertreten wir gleichfalls in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowie den damit zusammenhängenden sozialrechtlichen Problemen, insbesondere:

  • Führen von Kündigungsschutzprozessen
  • Durchsetzung arbeitsvertraglicher Ansprüche (Überstundenvergütung, Gratifikationen, Urlaub, Urlaubsabgeltung usw.)
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Führen von Abfindungsverhandlungen